Videoüberwachung: Miniaturkameras schützen Ihr Hab und Gut
Detektive nutzen die Videoüberwachung mittels versteckter Kleinstkameras zur Aufklärung von Diebstahl und zur zur Prävention. Auch bei der Aufklärung von Sachbeschädigung und Sabotage haben sich Miniaturkameras bewährt.
Wenn Sie feststellen, dass bei Ihnen
- Warenverluste auftreten,
- Geld in der Kasse fehlt
- oder Ihr Hab und Gut beschädigt wird,
sollten Sie unbedingt handeln. Machen Sie nicht den Fehler und verschließen die Augen bei Warnsignalen! Denn dann können auf Dauer hohe Schäden eintreten. Schäden, die sich sicher vermeiden lassen, wenn man rechtzeitig reagiert.
Videoüberwachung zur Sicherung Ihrer Werte ist oft notwendig!
Wussten Sie, dass die Hälfte aller Diebe nicht aus wirtschaftlicher Not, sondern aus reiner Habgier und „weil es so einfach ist“ stehlen? Nach amerikanischen Studien ist nur jeder fünfte Mitarbeiter zu 100 % loyal und ehrlich. Nicht selten sind es gerade jene Mitarbeiter in Vertrauenspositionen, die für Diebstähle verantwortlich zeichnen.
Sollten Sie jemanden eines Diebstahls überführen, so sprechen Sie besser aus Gründen der Prävention vor zukünftigen Schäden und Nachahmern stets die fristlose Kündigung aus.
Aber wie überführen Sie einen Mitarbeiter?
Versteckte Videoüberwachung durch eine Detektei macht die Beweisführung transparent. Überwachungskameras sichern Ihre Waren und Werte.
Bei Verdacht auf Warendiebstahl müssen Sie handeln, denn fortwährender Diebstahl gefährdet die Existenz Ihres Unternehmens dauerhaft. Nicht wenige Firmen gehen Konkurs wegen hoher Warenverluste durch Mitarbeiterdiebstahl. Lassen Sie es in Ihrem Unternehmen erst gar nicht soweit kommen.
Und übrigens – Videoüberwachung auch durch versteckte Kameras in Form von Kassenüberwachung, Lagerüberwachung oder Warenüberwachung ist statthaft. So entschied zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil 11 Sa 795/98, dass Arbeitgeber auch mit versteckten Kameras im konkreten Verdachtsfall Beweise sammeln dürfen.
Offene Überwachung ist auch möglich
Alternativ zu praktisch unsichtbar angebrachten verdeckten Kleinstkameras bietet sich auch die Möglichkeit der Installation einer offenen und für jeden sichtbaren Kameraüberwachung an. Diese Form der Überwachung dient primär der Prävention.
Untersuchungen zeigen, dass Diebstähle alleine durch das Vorhandensein von Überwachungskameras erheblich gesenkt werden können.
Was Sie noch zur Videoüberwachung wissen sollten:
Wenn Sie aufgrund eines konkreten Verdacht auf Diebstahl zeitweilig eine Kamera installieren lassen, können Sie die Miete für diese Anlage und die dazugehörigen Nebenkosten oft vom überführten Täter einfordern. Ihr Rechtsanwalt berät Sie dazu.
Zu guter Letzt – wussten Sie, dass selbst Diebstähle kleinster Dinge eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Das ist der Fall, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinlänglich gestört ist.
Selbst der Diebstahl eines Stückes Bienenstich wurde in der Vergangenheit schon als Grund für eine Kündigung akzeptiert (Bundesarbeitsgericht Kassel, Urteil vom 17.05.1984). Wir dürfen Ihnen versichern, dass die an uns herangetragen Fälle, weit über den Wert eines Stücks Bienenstich hinausgehen.
Nicht nur Diebstähle rechtfertigen eine Überwachung per Video. Auch
- Sachbeschädigung,
- Sabotage,
- Vandalismus
- und andere Delikte
sind Grund genug für den Einbau von Überwachungskameras. Diese schützen Ihre Werte.
Sichern Sie auch Ihre Werte und lassen sich von unseren Technikern über die Möglichkeiten einer Videoüberwachung in Ihrer Firma beraten.
Videotechnik der Detektei Condor bedeutet: Wissen was Sache ist!
Ihre Info-Hotline:
Aus der Rechtsprechung zur Videoüberwachung
Sie dürfen einen Detektiv zur Lösung der Problematik
- Diebstahl,
- Fehlbestand
- und Kassenverlust
hinzuziehen. Betrauen Sie ein Detektivbüro mit der Aufklärung von Personaldiebstahl und Mitarbeiterdiebstahl , kostet das Geld. Aber: überführt der Detektiv eine Kassiererin des Diebstahls, so muss diese die Detektivkosten an den Arbeitgeber erstatten. Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht Kassel mit dem Aktenzeichen AZR 277/84.
Mitunter erfolgt nach der Feststellung der Tat eine Anhörung des Täters. Daraus ergibt sich in der Folge oft ein Schuldanerkenntnis des Verdächtigen. In diesem verpflichtet er sich dann, den entstandenen Schaden und Verlust auszugleichen.
Die Rechtsprechung sagt, dass die Fertigung des Anerkenntnisses der Schuld unmittelbar nach der Feststellung und Konfrontation des Täters mit der begangenen Tat nicht sittenwidrig ist. So entschied das BAG Kassel mit dem Aktenzeichen 3 AZR 184/82.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.